Renewable Technology Engineering
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
11.2 Re.Tec. behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorhergehende Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z. B. Herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
11. 3 Im Falle eines Mangels wird Re.Tec. die nach Erfüllung durch Nachbesserungen vornehmen. Sollte diese unmöglich sein, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder verweigert Re.Tec. die nach Erfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
11.4 Die Leistungs- und Produktgarantien der verwendeten Komponenten (PV-Module, Wechselrichter und des Batteriesystems) werden ausschließlich von deren Herstellern gewährt. Daher sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.
11.5 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die nach Erfüllung fehlgeschlagen ist oder Re.Tec. die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
11.6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Re.Tec. haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangene Gewinne und sonstiger Vermögensschäden.
11.6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Re.Tec. haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangene Gewinne und sonstiger Vermögensschäden.
11.7 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Re.Tec..
12. Eigentumsvorbehalt
12. Eigentums-Vorbehalt
12.1 Re.Tec. behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Re.Tec. berechtigt, die Ware in unversehrtem Zustand zurückzuverlangen. Re.Tec. ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.