Renewable Technology Engineering

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

6.3 Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Nach Eingang der verbindlichen Bestellung ist Re.Tec. berechtigt, den Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 100% des voraussichtlichen Gesamtpreises als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Re.Tec. berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.4 Schuldbefreiende Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Re.Tec..

6.5 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, umfasst der in der Bestellung angegebene Preis die Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, das komplette Befestigungssystem, AC -Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss. Hiervon ausgenommen sind die Neuinstallation eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhergesehene Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation.

6.6 Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und der Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der jeweiligen Nennleistung.

6.7 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistungen des Batteriesystems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet Re.Tec. die Mehrleistung gesondert an.

6.8 Re.Tec. behält sich das Recht vor, ihre Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies wird Re.Tec. auf Verlangen des Kunden nachweisen. Diese Änderungen berechtigten den Kunden nicht zum vertragsrücktritt.

6.9 Re.Tec. ist berechtigt, trotz anderslautender Angaben des Kunden in dessen Zahlungsanweisungen, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Re.Tec. wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

6. 10 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

6. 11 Bei Verzug des Kunden oder begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit sind alle offenen Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.

6. 12 Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung statt geleistet angesehen. Etwas anderes gilt nur aufgrund ausdrücklicher, gesonderter vorheriger schriftlicher Vereinbarungen.

6.13 Soweit der Kunde den Vertragsabschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte stellt, kann der sich auf diesen Vorbehalten nur berufen, soweit er auf Verlangen der Re.Tec. die nicht Einbringlichkeit einer entsprechenden Finanzierungszusage nachweist.