Renewable Technology Engineering

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

3. Überlassene Unterlagen

3.1 Re.Tec. behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, unbeschadet der Rechte dritter, vor. Diese Unterlagen dürfen dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn, Re.Tec. erteilt dem Kunden ihre Ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Rücktrittsrecht

4.1 Re.Tec. kann ersatzlos vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel oder die Statik des Bauwerks den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen für die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch Re.Tec. fachgerecht behoben worden.

4.2 In diesem Fall ist Re.Tec. berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen, ohne den konkreten Nachweis des Schadenentstehens dem Grunde und der Höhe nach erbringen zu müssen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Re.Tec. bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

5. Vertrags-Durchführung

5. Vertragsdurchführung

5.1 Der Kunde stellt Re.Tec. vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln beziehungsweise Fürst siegen zur Verfügung, damit Re.Tec. Flächen, die gegebenenfalls bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann.

6. Preis und Zahlung

6.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich Re.Tec. an den in ihrem Angebot enthaltenen Preis 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet, für diese gilt Vorstehendes entsprechend.

6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Lager" einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen, hier gilt nur der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer Satz.