Renewable Technology Engineering

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Geschäftsbedingungen der Re.Tec.Eng.UG (im Folgenden Re.Tec. genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Re.Tec. und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sämtliche von der Re.Tec. abgegebenen Angebote und Verträge zwischen der Re.Tec. und dem Kunden werden ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Re.Tec. nicht an, es sei denn Re.Tec. hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenstände des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Re.Tec. und dem Kunden getroffen worden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Darüber hinaus besteht keine Abrede. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2. Angebot, Vertragsschluss und Vertrags-Gegenstand

2.1 Angebote der Re.Tec., mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch für Angebote in Werbemedien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht oder Ähnliches bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nichtbindend in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben, Angaben auf Internetseiten und technischen Dokumentationen.

2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.

2.3 Re.Tec. ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Auftragsbestätigung, Rechnungstellung (Vorauszahlung, vgl. 6; 6.3) anzunehmen.

2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats vom Photovoltaik-Generatoren, Wechselrichtern und Batterien sowie eines bestimmten Modelltyps wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der Komponenten trifft Re.Tec..

2.5 Die Annahme der Bestellung durch Re.Tec. erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Belieferung durch die Zulieferer der Re.Tec.. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

2.6 Re.Tec. ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.